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Technische Vorschriften Gerüstverankerung, DIN 4420

Technische Details

(Auszüge aus DIN 4420)

Teil 1, Allgemeine Regelungen,
Ausgabe März 2004

Die Verankerung darf nur an standsicheren und festen Bauteilen angebracht werden, in der Regel an Deckenscheiben oder Stützen.

Es dürfen nur solche Verankerungsmittel verwendet werden, bei denen durch Prüfung nachgewiesen ist, dass sie dem vorhandenen Verankerungsgrund entsprechend die erforderlichen Ankerkräfte übertragen können.
Verankerungen sind fachgerecht einzubauen. Werden z.B. Netze oder Planen an Gerüsten oder an Schutzwänden angebracht, sind wegen der erhöhten Beanspruchung infolge Wind zusätzliche Verankerungsmaßnahmen entsprechend statischer Berechnung erforderlich.

Teil 3, Gerüstbauarten, ausgenommen Leiterund
Systemgerüsten,
Ausgabe Januar 2006 aus Abschnitt 6.4.4.2

Die maximalen Ankerkräfte F⊥ und F| (s. Abb.) der Regelausführungen von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten als Standgerüste mit längenorientierten Gerüstlagen sind in der Abhängigkeit von Verankerungsraster, Ausführungsart und Gerüsthöhe der Tabelle unten zu entnehmen.

Die angegebenen Kräfte sind den zulässigen Ankerbeanspruchungen gegenüber zu stellen und beziehen sich auf Systeme mit einem Ständerabstand von l = 2,00 m und einerm Lagebeiwert C1 = 0,76 (s. DIN 4420 Teil1).
Werden andere Ständerabstände gewählt, so dürfen die zugehörigen Kräfte F⊥ und F|| aus den Werten der Tabelle mittels linearer Umrechnung bestimmt werden.
Die Verankerung des Schutzdaches ist bei nicht bekleideten Gerüsten mit um 50 % erhöhten Ankerkräften F⊥ und F|| nachzuweisen.

Bei nicht bekleideten Gerüsten bis zu 10 m Höhe darf die Kraft F|| für den Nachweis der Verankerung unberücksichtigt bleiben, wenn die außen liegenden Gerüsthalter an beiden Ständern angeschlossen werden, und wenn der Abstand Innenkante Belagfläche - Bauwerk 0,30 m nicht überschreitet.

Ankerkräfte F⍊ und F∥.
Technische Details Technische Vorschriften Gerüstverankerung, DIN 4420

Tabellen anzeigen

Technische Daten

Verankerungsraster 1)

Gerüsthöhe

nicht bekleidete Gerüste

bekleidete Gerüste

F⍊
kN

FII
kN

F⍊
kN

F⍊
kN

h ≤ 10

2,7

0,9

-

-

h ≤ 20

3,1

1,0

-

-

h ≤ 30

3,3

1,2

-

-

h ≤ 10

-

-

7,5

0,7

h ≤ 20

-

-

8,0

0,9

h ≤ 30

-

-

8,3

1,2

h ≤ 10

-

-

3,7

0,3

h ≤ 20

-

-

3,9

0,5

h ≤ 30

-

-

4,1

0,6

Verankerungsraster und erforderliche zulässige Ankerbeanspruchung der Regelausführung von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten mit Längenorientierten Gerüstlagen.


1) Können einzelne Knoten nicht verankert werden, müssen zusätzlich Maßnahmen (Horizontal- oder Vertikalverstrebungen) getroffen werden.
Werden andere Ständerabstände gewählt, so dürfen die hier angegebenen Kräfte linear umgerechnet werden.
2) Den hier angegebenen Kräften liegen die aerodynamischen Kraftbeiwerte nach Abschnitt 5.3.4 zugrunde.

Irrtümer und technische Änderung vorbehalten.
Stichworte / Verwandte Begriffe: MOSO-Gerüstverankerungen, Gerüstverankerungen, Gerüstanker, Gerüsthalteanker, Baugerüstanker, Baugerüstverankerungen, DIN 4420, Systemgerüste, Gerüsthöhe, Stahlrohr-Kupplungsgerüste