
Technische Vorschriften Mauerwerksabfangung
Technische Details
(Auszüge)
1. DIN 1053 Teil 1 Mauerwerk;
Rezeptmauerwerk, Berechnung und Ausführung.
Ausgabe November 1996
8.4.3. Zweischalige Außenwände
8.4.3.1. Konstruktionsarten und allgemeine Bestimmungen
für die Ausführung
b) Die Mindestdicke der Außenschale beträgt 90 mm.
Dünnere Außenschalen sind Bekleidungen, deren Ausführung in DIN 18515 geregelt ist. Die Mindestlänge von gemauerten Pfeilern in der Außenschale, die nur Lasten aus der Außenschale zu tragen haben, beträgt 240 mm. Die Außenschale soll über ihre ganze Länge und vollflächig aufgelagert sein. Bei unterbrochener Auflagerung (z.B. auf Konsolen) müssen in der Abfangebene alle Steine beidseitig aufgelagert sein.
c) Außenschalen von 115 mm Dicke sollen in Höhenabständen von etwa 12 m abgefangen werden.
Sie dürfen bis zu 25 mm über ihr Auflager vorstehen.
Ist die 115 mm dicke Außenschale nicht höher als zwei Geschosse oder wird sie alle zwei Geschosse abgefangen, dann darf sie bis zu einem Drittel ihrer Dicke über ihr Auflager vorstehen. Diese Überstände sind beim Nachweis der Auflagerpressung zu berücksichtigen.
Für die Ausführung der Fugen der Sichtflächen von Verblendschalen siehe 8.4.2.2.
d) Außenschalen von weniger als 115 mm Dicke dürfen nicht höher als 20 m über Gelände geführt werden und sind in Höhenabständen von etwa 6 m abzufangen.
Bei Gebäuden bis zwei Vollgeschossen darf ein Giebeldreieck bis 4 m Höhe ohne zusätzliche Abfangung ausgeführt werden. Diese Außenschalen dürfen maximal 15 mm über ihr Auflager vorstehen.
Die Fugen der Sichtflächen von diesen Verblendschalen sollen im Glattstrich ausgeführt werden.
e) Die Mauerwerksschalen sind durch Drahtanker aus nichtrostendem Stahl mit den Werkstoffnummern 1.4401 oder 1.4571 nach DIN 17440 zu verbinden.
Die Drahtanker müssen in Form und Maßen (Bild 9) entsprechen. Der vertikale Abstand der Drahtanker soll höchstens 500 mm, der horizontale Abstand höchstens 750 mm betragen.
An allen freien Rändern, an Öffnungen und Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen sind zusätzlich drei Drahtanker je m Randlänge anzuordnen.
Andere Verankerungsarten der Drahtanker sind zulässig, wenn durch Prüfzeugnis nachgewiesen wird, daß diese Verankerungsart eine Zug- und Druckkraft von mindestens 1 kN bei 1,0 mm Schlupf je Drahtanker aufnehmen kann.
Wird einer dieser Werte nicht erreicht, so ist die Anzahl der Drahtanker entsprechend zu erhöhen.
Die Drahtanker sind unter Beachtung ihrer statischen Wirksamkeit so auszuführen, dass sie keine Feuchte von der Außen- zur Innenschale leiten können (z.B. Aufschieben einer Kunststoffscheibe).
g) Abfangekonstruktionen, die nach dem Einbau nicht mehr kontrollierbar sind, sollen dauerhaft gegen Korrosion geschützt sein.
2. DIN 18515 Teil 2 Außenwandbekleidungen, Ausgabe April 1993
(DIN-Vorschrift z.B. für Sparverblender) Die Höhe der Außenwandbekleidung darf bei Wohngebäuden zwei Vollgeschosse zuzüglich einem Giebeldach von 4 m Höhe oder bei anderen Gebäuden eine Höhe von 8 m nicht überschreiten. Die Dicke der Anmauerung beträgt > 55 mm bis < 90 mm.
Das Bekleidungsmaterial soll mindestens 15 mm und höchstens 25 mm Abstand vor dem Unterputz auf die Aufstandsfläche im Verband nach DIN 1053 Teil 1 aufgesetzt werden.
Auflagerüberstände sind unzulässig.
3. Zulassung Nichtrostende Stähle, Z 30.3-6
Gütevorschriften und Verarbeitungsrichtlinien für nichtrostende Stähle.
4. DIN 18800-7 Stahlbauten, Ausgabe Mai 1983
Erforderlich ist der kleine Eignungsnachweis zum Schweißen.
Abfangkonstruktionen dürfen nur von zugelassenen Betrieben hergestellt (geschweißt) werden.
Die Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften Schweißern ausgeführt werden.
Warum Verwendung von Edelstahl?
Mauerwerksabfangungen sind statisch beanspruchte Bauteile.
Die einwandfreie Funktion muss über die gesamte Nutzungsdauer der Außenfassade gewährleistet sein. Als Verbindungsteile zwischen der äußeren und der inneren Mauerwerksschale unterliegen sie einer anhaltenden Feuchtebelastung (z.B. Wasserdampfdiffusion von innen nach außen).
Dazu kommt, dass eine Kontrolle auf Korrosionsschäden nach Fertigstellung der Fassade in der Regel nicht mehr möglich ist.
Um nun Korrosionsgefahren dauerhaft auszuschließen, liefert die Fa. Modersohn gemäß DIN 1053
Teil 1 eine Mauerwerksabfangung für die Außenschale grundsätzlich nur in Edelstahlqualität nach Zulassung.
Drahtanker je m²
| Voraussetzung | Drahtanker | |
|---|---|---|
| Mindestanzahl | Durchmesser | |
| 1. mindestens, sofern nicht Zeilen 2+ 3 maßgebend | 5 | 3 |
| 2. Wandbereich höher als 12 m über Gelände oder | 5 | 4 |
| 3. Abstand der Mauerwerksschalen über 120 - 150mm | 7 | 4 |
| 4. Abstand der Mauerwerksschalen über 150 - 170mm | 8 | 4 |
| 5. Abstand der Mauerwerksschalen über 170 - 200mm | 9 | 4 |




